Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Ferienwohnungen Biohof Geiger. Die Leistungen von Ferienwohnungen Biohof Geiger erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Der Begriff „Vermieter“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezieht sich im Folgenden auf die Ferienwohnungen Biohof Geiger.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung/Vertragsschluss

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.biohof-geiger.de, per E-Mail (kontakt@biohof-geiger.de) oder telefonisch an 07504 915071 getätigt werden. Hierbei sind mindestens mitzuteilen: Name und Anschrift der buchenden Person, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen, gewünschte Ferienwohnung. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt werden, werden ggf. nicht berücksichtigt.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine Bestätigung in Textform per E-Mail zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der fristgerechten Zahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) kommt ein Vertrag über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zu Beherbergungszwecken zustande. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Vertrag über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zu Beherbergungszwecken erst nach entsprechender ausdrücklicher Bestätigung durch uns zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist in voller Höhe schnellstmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor Reiseantritt fällig. Die Nichtzahlung gilt als Nichtzustandekommen des Vertrages und berechtigt zur Neuvermietung.

Liegen zwischen Erhalt der Buchungsbestätigung und dem Beginn des Anmietungszeitraums weniger als sieben Tage, so ist die Zahlung am Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. In diesen Fällen ist auf Aufforderung des Vermieters ein Überweisungsbeleg vor Anreise an den Vermieter zu übermitteln.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.

§ 4 An- und Abreise; Schadensersatz bei Nichterscheinen

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

Die Informationen zum Check-in bekommt der Gast rechtzeitig vor der Anreise per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine spätere Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag nicht erscheinen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung kann telefonisch oder auch in Textform an die durch den Gast bekanntgegebenen Kontaktdaten erfolgen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Miete geltend zu machen und die erhaltene Miete hierzu einzubehalten. Dem Mieter ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie vereinbart hinterlassen wird, werden dem Gast die Kosten für den Mehraufwand an Reinigung in Rechnung gestellt.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z. B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung unverzüglich verlassen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe der für den verbleibenden Mietzeitraum anteiligen Miete geltend zu machen und die erhaltene Miete hierzu einzubehalten. Dem Mieter ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

§ 7 Aufenthalt

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, behalten wir uns als Vermieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen oder für jede weitere Person ein gesondertes Entgelt einzufordern.

Ein Besuch durch Dritte ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Der Gast ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Gastes zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.

Storniert der Gast den Vertrag, ist dieser verpflichtet, die folgenden Stornopauschale zu zahlen:

bis zu 8 Tage vor dem Anreisetag: kostenlos stornierbar,

bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag: 50 % des vereinbarten Preises.

Die Stornopauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. Echter Schadensersatz).

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände (z. B. wenn die Räume unbenutzbar geworden sind) die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Der Vermieter ist außerdem nicht für die Organisation einer Ersatzunterkunft zuständig.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann jederzeit vor Anreise und nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Eine Haftung des Vermieters ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Pflichtverletzung des Vermieters steht der eines Erfüllungsgehilfen gleich. Der Gast ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben, um einen möglichen Schaden gering zu halten.

Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLANs erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere Partys, Feste und Feierlichkeiten sind grundsätzlich nicht gestattet.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen bei geschlossenen Balkon- und Terrassentüren erlaubt.

(4) Unser hauseigener Parkplatz bietet 5 PKW-Stellplätze. Weitere Stellplätze können auf Nachfrage zugeteilt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die offensichtlich nicht zum Ferienmietobjekt gehörenden Ausfahrten aus Garagen oder Stellplätzen behindern.

(5) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 12 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und / oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und / oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.